Das qualifizierte Nachrangdarlehen, das aktuell in der Crowdinvesting-Szene für jede Menge Einschränkungen bei der Durchsetzung von Zahlungsforderungen sorgt, ist bei dagobertinvest seit letztem Herbst passé. dagobertinvest vermittelt seit Erhalt der ECSP-Lizenz durch die österreichische Finanzmarktaufsicht ausschließlich besicherte Kredite mit unbedingtem Rückzahlungsanspruch, die den Investoren eine weitaus bessere Rechtsstellung einräumt.
Plattformen ohne ECSP-Lizenz dürfen weder Veranlagungen mit unbedingten Rückzahlungsanspruch vermitteln noch den bedingten Rückzahlungsanspruch durch Sicherheiten aushebeln. Das ist ausschließlich Kreditplattformen (mit der ECSP-Lizenz) vorbehalten.
dagobertinvest ist die einzige, auf Immobilien spezialisierte Plattform, die in Österreich die ECSP-Lizenz beantragt und nach einem Verfahren von zwei Jahren auch erhalten hat. Das ging auch durch die Medien.
So erschien in DER STANDARD, Ausgabe vom Montag, 27.05.2024, Seite 14, von Bettina Pfluger ein gut recherchierter Artikel über Crowdfunding unter der ECSP-Lizenz, den Sie hier online aufrufen können.
Was hat sich geändert?
Bei qualifizierten Nachrangdarlehen (qNRD) ist ein bedingter Rückzahlungsanspruch gegeben, weil der Schuldner die sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre geltend machen kann. Dies bedeutet, dass er die Darlehen inkl. Zinsen nicht zurückzahlen muss, wenn er dadurch eine Zahlungsunfähigkeit in seinem Unternehmen herbeiführen würde. In der Praxis heißt das, dass der Schuldner die Zahlung durch diesen Einwand einseitig verschieben kann, bis sich die Liquiditätssituation des Kreditnehmers wieder verbessert hat. Unter der Lizenz ist das qualifiziere Nachrangdarlehen nicht mehr vorgesehen, denn mit der ECSP-Lizenz wird Crowdfunding auf ein neues Level gestellt!
Crowdfunding-Plattformen müssen die Lizenz jedoch nicht beantragen und können nach wie vor unter den nationalen Gesetzen agieren (AltFG in Österreich und VermAnlG in Deutschland). Kern dieser nationalen Gesetze ist es jedoch, dass Anleger nur einen bedingten Rückzahlungsanspruch haben dürfen. Das ergibt sich aus der Überlegung, dass ausschließlich Risikokapital vermittelt werden soll. Das Begeben und Vermitteln von besicherten Veranlagungen, die auch einen unbedingten Rückzahlungsanspruch haben, ist ein Bankgeschäft und damit lizenzierten Instituten vorbehalten. Unter der ECSP-Lizenz können aber auch Crowdfunding Plattformen, Kredite bis zu einer Höhe von EUR 5 Mio. vermitteln. Dabei haben die Investoren zudem einen unbedingten Rückzahlungsanspruch und bankübliche Sicherheiten, die den Investoren eine bessere Rechtsposition einräumt, als bei nationalen Plattformen, denen als Rechtsrahmen nur das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung steht.
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